zum Inhaltsbereich

Navigationen und Einstellungen

ihr Standort auf der Webseite

Sie befinden sich hier:   zurück zu Home. zurück zu Förderwesen - Athleten/innen. zurück zu Individualförderung. Einstufungsrichtlinien.

zu den Hauptthemenbereichen


Allgemeine Einstufungsrichtlinien Individualförderung - Behindertensport

  1. Die Förderung wird nur aufgrund eines schriftlichen Antrages gem. § 5 - Förderichtlinien der Satzungen des Fonds zur Förderung des Behindertensports (kurz FFBS genannt) gewährt. Voraussetzung ist die Erfüllung der vom FFBS vorgegebenen Kriterien und die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Verbandes (Österr. Behindertensportverband oder Österr. Gehörlosen Sportverband). Die Förderung gelangt ausschließlich als Aufwandsentschädigung für erhöhte Ausgaben, welche durch die Ausübung des Leistungssports entstehen, zur Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung ist ausdrücklich nicht gegeben.
  2. Antragsberechtigt sind SportlerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, deren Verbände ordentliche Mitglieder der Bundessportorganisation sind.
    Die Förderung durch den FFBS orientiert sich einerseits an Leistungskriterien und andererseits an der sozialen Bedürftigkeit der Sportlerinnen und Sportler. Daher efolgt die Festlegung von Höhe und zeitlicher Dauer der Förderleistungen nach Prüfung der persöhnlichen Situation d. einzelnen Sportler/innen unter Berücksichtigung der Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Verträgen sowie ihrer/seiner sportbezogenen Einkünfte.
  3. Auf Basis der Qualifikationsrichtlinien erfolgt die Einstufung und somit die Gewährung der Förderung in:
    W - Weltklasse  € 250,00 p.m.
    L -  Leistungsklasse  € 125,00 p.m.
    S -  Sonderklasse  € 75,00 bis € 150,00 p.m.
    N - 
    Nachwuchsklasse  € 50,00 p.m.  
  4. Die Einstufungen erfolgen jeweils am Ende der Saison bis Juni für Wintersport und bis Dezember für Sommersport. Die Förderung für Wintersportler/innen gilt grundsätzlich für den Zeitraum vom 1. Juli - 30. Juni, beziehungsweise für die Sommersportler/innen für den Zeitraum vom 1. Jänner - 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Eine Leistungsüberprüfung, bzw. ein Leistungsnachweis während dieses Zeitraumes ist erforderlich. In besonders begründeten Fällen können auch während dieser Zeit (für Wintersport im Dezember, für Sommersport im Juni) Umstufungen erfolgen. Die Ein- und Umstufungen werden in Absprache mit dem jeweiligen Fachverband vorgenommen.
  5. Herausragende Ereignisse bei Paralympischen Spielen, Deaflympics, Weltmeisterschaften, Europameister­schaften und anderen internationalen ähnlichen Großsportveran­staltungen können von dem FFBS sofort zu Einstufungsänderungen herangezogen werden. Dies über schriftlichen Antrag des jeweiligen Verbandes (ÖBSV bzw. ÖGSV) bei Vorliegen der vorgegebenen Richtlinien und Kriterien.
  6. Für die Einstufung des/der SportlerIn können nur solche Veranstaltungen herangezogen werden, bei denen offizielle Doping-Proben genommen werden. Veranstaltungen wie Einladungsmeetings, Staatsmeisterschaften udgl. sind für die Bewertung ausdrücklich nicht heranzuziehen und für die Einstufung ausgeschlossen.
  7. Die Antragsformulare müssen rechtzeitig, für Sommersportler/innen bis spätestens 15. November und für Wintersportler/innen bis 30. April, für das kommende Förderjahr an den FFBS geschickt werden. Zu spät eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Antrags­formulare für Individualförderung müssen vom jeweiligen Verband jährlich selbst beim FFBS angefordert oder unter Ansuchen  herunter geladen werden.
  8. Im Falle einer länger andauernden Verletzung oder Krankheit ist der/die Sportler/in bzw. der Verband ab dem Zeitpunkt der Krankmeldung verpflichtet, ein ärztliches Attest dem FFBS, zukommen zu lassen. Die gewährten Förderungsbeträge bleiben bis zum Ende der Förderperiode zu 100% erhalten. 
  9. Die Förderung endet mit Beendigung der sportlichen Laufbahn, bzw. wenn die erforderlichen Kriterien nicht mehr erfüllt werden. Der/Die Sportler/in und der zuständige Verband sind verpflichtet, den FFBS davon umgehend zu informieren. Zu Unrecht bezogene Förderung ist an den FFBS zurückzuzahlen. Im Falle eines Dopingvergehens eines/einer Sportler/in wird er/sie auf Dauer der vom Verband ausgesprochenen Sperre von der Förderung ausgeschlossen.
  10. Die Überweisung der Förderbeiträge erfolgt im Vorhinein in Teilbeträgen für jeweils 1/2 Saison an den jeweiligen Fachverband. Dieser hat die Förderbeträge (jeweils für 2 Monate im Nachhinein) direkt an den/die Sportler/in zu überweisen. Der/Die Sportler/in ist verpflichtet, schriftlich seine/Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.
  11. Der/Die SportlerIn erklärt sich bereit mindestens 2 Mal pro Jahr kostenlos für Maßnahmen (Veranstaltungen, Werbeaktionen u.a.) dem FFBS zur Verfügung zu stehen.
  12. Der/Die Sportler/in ist damit einverstanden, während der Dauer der Unterstützung durch den FFBS, diesem als "geförderte Person" anzugehören.
  13. Der/Die Sportler/in erklärt sich bereit für Aktivitäten des FFBS welche das Fördervolumen erhöhen und keine Überschneidung mit den Verpflichtungen des/der SportlerIn gegenüber seinem Fachverband oder seiner Sponsoren darstellen, zusätzlich zur Verfügung zu stehen.
  14. Der/Die SportlerIn nimmt zur Kenntnis, dass für den Fall, als er/sie unrichtige Angaben zur Erlangung der Individualförderung gegenüber dem FFBS erstattet bzw. in späterer Folge Verhaltensweisen setzt, die gegen die Förderungsbestimmungen verstoßen, er/sie den gesamten Förderungsbetrag samt 4 % Zinsen ab Zuzählung rückzuerstatten hat.
  15. Der/Die SportlerIn nimmt zur Kenntnis, dass mit der Zuzählung der gegenständlichen Förderung keine darüber hinaus gehenden, wie immer gearteten Verpflichtungen des FFBS entstehen. Es ist ausschließlich Sache des/der geförderten Sportler/in, die gegenständliche Förderung seiner/Ihrer Steuererklärung zugrunde zu legen.

Einstufungsrichtlinien

Es werden nur solche Leistungen zur Beurteilung herangezogen, die sich auf die abgelaufene Saison beziehen. Insgesamt dürfen max. 4 für die Einstufung relevante Ergebnisse (Veranstaltungen) genannt werden (WM, EM, PS, DL, IG).
 
Paralympische/Deaflympische Disziplinen
A-Leistung

Bewerb

Platzierungsvorgabe

 

Paralympische Spiele/Deaflympics

Platz 1 - 6 oder

erstes Fünftel -

bis max. Platz 12

bei Einzelbewerbe

 

erstes Viertel

bei Mannschaftsbewerbe

 

 

 

Weltmeisterschaften

Platz 1 - 4 oder

erstes Fünftel -

bis max. Platz 12

bei Einzelbewerbe

 

erstes Viertel

bei Mannschaftsbewerbe

 

 

 

Weltcup-Gesamtwertung *)

 

Platz 1 - 3 oder im ersten fünftel bis max. Platz 10

bei Einzelbewerbe- Gesamtwertung

erstes Viertel

bei Mannschaftsbewerbe

Weltcup-Disziplinenwertung *)

Platz 1 - 3 oder im ersten sechstel bis max. Platz 8

bei Einzelbewerbe- Gesamtwertung

 

 

 

Europameisterschaften

Platz 1 - 3 oder

erstes Sechstel -

bis max. Platz 10

bei Einzelbewerbe

 

erstes Fünftel

bei Mannschaftsbewerbe

Weltrangliste   

erstes Fünftel -

bis max. Platz 20

 

 

B-Leistung

Bewerb

Platzierungsvorgabe

 

Paralympische Spiele/Deaflympics

Platz 7 - 8 oder

erstes Drittel -

bis max. Platz 20

bei Einzelbewerbe

 

erstes Drittel

bei Mannschaftsbewerbe

 

 

 

Weltmeisterschaften

erstes Drittel -

bis max. Platz 20

bei Einzelbewerbe

 

erstes Drittel

bei Mannschaftsbewerbe

 

 

 

Weltcup-Gesamtwertung *)

 

Erstes Viertel -

bis max. Platz 15

bei Einzelbewerbe- Gesamtwertung

 

erstes Drittel

bei Mannschaftsbewerbe

 

Weltcup-Disziplinenwertung *)

Erstes Fünftel -

bis max. Platz 10

bei Einzelbewerbe- Gesamtwertung

 

 

 

 

Europameisterschaften

erstes Viertel -

bis max. Platz 15

bei Einzelbewerbe

 

erstes Viertel

bei Mannschaftsbewerbe

 

 

 

Weltrangliste                   

erstes Viertel -

bis max. Platz 30

 

 

 

 

Internationale Großsportver­anstaltungen **)

Einzelsieg

nur dann, wenn in dieser Sportart keine Weltcupserie existiert

         

*) Die Weltcup-Gesamtwertung (auch Disziplinenwertung) setzt sich aus mehreren Veranstaltungen in einer Saison zusammen.

** Die Festlegung, welche internationalen Großsportveranstaltungen anerkannt werden können, erfolgt gemeinsam mit dem ÖBSV bzw. ÖGSV.

Generell gilt: Bei weniger als 6 StarterInnen ist mindestens Platz 1 oder 2 für eine Einstufung notwendig

Weltklasse:

  1. eine A-Leistung und eine B-Leistung
  2. automatische Einstufung
    • Platz 1 - 3 bei Paralympischen Spielen/Deaflympics.
    • Platz 1 - 3 bei Weltmeisterschaften
    • Platz 1 bei Europameisterschaften
    • Weltcup - Gesamtwertung Platz 1 - 2
    • Weltcup - Disziplinenwertung- gesamt Platz 1

Leistungsklasse:

zwei B-Leistungen oder eine A-Leistung

Nachwuchs:

Ist für jugendliche SportlerInnen gedacht, die bei Paralympischen Spielen/Deaflympics, Welt- oder Europameisterschaften hervorragend abschneiden.

Sonderklasse:

  1. Wenn die SportlerInnen die Leistungskriterien nur knapp verfehlt haben.
  2. Wenn die SportlerInnen aus anderen Gründen (z.B.: Verletzung, Krankheit) bei einem wichtigen Qualifikationsbewerb nicht teilnehmen konnten.
 
Nicht Paralympische/Deaflympische Disziplinen werden ausschließlich in Leistungsklasse oder Nachwuchs eingestuft.

Stand:31.12.2008

Einstufungsrichtlinien