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Förderungsrichtlinien aufgrund des § 5 der Satzung des Fonds zur Förderung des Behindertensports

Die Förderungen erfolgen im Rahmen des Fondszwecks (§ 2 des FFBS)

I.

Danach hat der Fonds folgende gemeinnützige Zwecke:

  1. Entwicklung des Behindertensports in Österreich durch gezielte Projektförderungen sowohl für den Bereich der SportlerInnen mit Körper- und Sinnesbehinderungen, als auch mit geistigen Behinderungen.
  2. Die Unterstützung von Projekten des Behindertensports für besondere Aufwendungen, die im Rahmen der statutarischen Tätigkeit des Förderungswerbers durchgeführt werden müssen, aber mit außerordentlichem finanziellen Aufwand verbunden sind (z.B. Weltmeisterschaften in Übersee, überdurchschnittliche Zahl qualifizierter SportlerInnen, erhöhter Betreuungsaufwand).
  3. Förderung eines adäquaten Umfeldes leistungssportlicher Begleitung und Betreuung der TeilnehmerInnen am Behinderten-Leistungssport sowie von Maßnahmen zur Gleichstellung der Paralympics mit den Olympischen Spielen (Ausrüstung, Stellenwert, etc.). 
  4. Besondere Fördermaßnahmen für den Behinderten-Frauensport
  5. Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Projekten und Forschungsvorhaben, die der Entwicklung des Behindertensports dienen.
  6. Förderung von Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung zur besseren Qualifizierung von FunktionärInnen und MitarbeiterInnen für den österreichischen Behindertensport.
  7. Projekte, die der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Behindertensport dienen. 
II.

Der Fonds fördert Projekte und Aktionen, die in Kooperation mit dem Österreichischen Behindertensportverband, dem Österreichischen Paralympischen Committee, dem Österreichischen Gehörlosensportverband oder Special Olympics Österreich durchgeführt werden. Das vom FFBS bereitgestellte Förderungsansuchen ist vom einreichenden Verband in elektronischer Form der Geschäftsführung des FFBS vorzulegen.

Die Projekte können kurz-, mittel- oder auch langfristig sein.

Bei Projekten, die über einen längeren Zeitraum laufen, muss der Projektverlauf auch in zeitlicher Hinsicht und hinsichtlich des Mittelbedarfes (Ablaufplan) ausreichend dokumentiert werden. Es ist jährlich ein entsprechendes Ansuchen um Weiterführung des Projektes unter Beifügung eines Finanzplans vorzulegen.

Projektanträge müssen klar strukturiert und formuliert sein und folgende Punkte beinhalten:

  • Projekteinreicher (unter Berücksichtigung von II., 1. Absatz)
  • Name des Projektverantwortlichen
  • Ziel des Projektes (Formulierung im engeren Sinn)
  • Analyse der Ausgangssituation:
  • Auflistung aller geplanten Maßnahmen (inkl. Zeitplan)
  • Evaluierung (Dokumentation, Controlling, Zwischenziele, etc.)
  • Finanzierungsplan
III.

Bei der Beurteilung von Förderungen ist darauf zu achten, dass die Behinderungs-gruppen, das sind jedenfalls Amputierte, Blinde und Sehbehinderte, Cerebralparetiker, Gehörlose, mental Behinderte, Rollstuhlfahrer, entsprechend berücksichtigt werden.

Damit soll gewährleistet werden, dass der Behindertensport insgesamt in seiner Weiterentwicklung möglichst gut unterstützt wird.

Für den Fall, dass das Kuratorium einen Maximalbetrag für das jährliche Förderungs-volumen festlegt, ist auch dieses bei der Beurteilung von Förderungsansuchen zu berücksichtigen.

IV.

Die Einreichung der Projekte erfolgt bei der Geschäftsführung des FFBS, die beim Österreichischen Behindertensportverband eingerichtet ist.

Eingereichte Projekte werden an alle Mitglieder des nach § 6 der Fondssatzungen eingerichteten Förderbeirats weitergeleitet. Der Beirat erstellt einen Förderungsvorschlag an das Kuratorium des FFBS.

V.

Die Abrechnung der Projekte hat zu den vom Fonds vorgeschriebenen Zeitpunkten zu erfolgen und ist mit einer Bestätigung des Verbandes, der gemäß II./Abs. 1 dieser Förderungsrichtlinien Kooperationspartner des Projekts ist zu versehen.

Die Abrechnung samt den belegmäßigen Nachweisen (Originalbelege) ist bei der Geschäftsführung des FFBS, die beim Österreichischen Behindertensportverband eingerichtet ist, einzureichen.

VI.

Der Beirat kann für einzelne Projekte besondere Maßnahmen der Begleitung und Kontrolle festlegen. Die dafür notwendigen Kosten werden dem jeweiligen Projekt als Projektkosten zugeordnet.

VII.

Veränderungen im Projektablauf sind der Geschäftsführung und dem gegebenenfalls bestellten Projektbegleiter mitzuteilen. Die Geschäftsführung hat diese Mitteilung unverzüglich zur Beurteilung an die Mitglieder des Förderbeirates weiterzuleiten.

 

Förderungsrichtlinien